Weinbrenner? Nein danke! Es lebe der Brutalismus?
2021 haben über 1000 Kehlerinnen und Kehler in einer Petition verlangt: „Herr Oberbürgermeister, bewahren Sie eine der letzten historischen Häuserzeilen in Kehl!” Gemeint war die Häuserzeile Hauptstraße 78-88 schräg gegenüber dem Rathaus. Sie präsentiert sich wie das Rathaus teilweise im Weinbrenner-Stil und trägt zu einem erhaltenswerten Stadtbild bei.
Die Petition hat nichts genutzt. Der Gemeinderat hat sie 2021 an die Sparkasse, Eigentümerin einiger Grundstücke in der Häuserzeile, weitergeleitet, in der Annahme, er sei nicht zuständig. Im Ernst? Hat damals auch nur ein Beteiligter angenommen, die Sparkasse und nicht die Stadt sei für Baugenehmigungen und Denkmalschutz zuständig?
Gemeinderat und Stadtverwaltung müssen umsetzen, was die Stadt schon 1977 in Zusammenarbeit mit der Landesdenkmalpflege im „Rahmenplan Stadtkern Kehl“ niedergelegt und 2004 in ihrer Gestaltungssatzung konkretisiert hat: den Erhalt des im Rahmenplan ausgewiesenen, stellenweise von der Weinbrenner-Schule geprägten Stadtbilds.
Seitdem sind mehr als 20 Jahre vergangen. Die Pflege des Stadtbilds stand oft auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Und der Gemeinderat hat sich wiederholt zum Weinbrenner-Stil bekannt. So heißt es in der 2020 beschlossenen Gestaltungssatzung: „Auf Grundlage dieses (Weinbrenner-)Konzeptes ist für die Kehler Innenstadt u.a. die Gestaltung eines unverwechselbaren Stadtbildes zur Wahrung bzw. zur Erhöhung ihrer Attraktivität unverzichtbar.“ Ebenso deutlich ist das vom Gemeinderat 2021 beschlossene Stadtentwicklungskonzept 2035: „Die heutige Struktur der Innenstadt und auch einzelne historische Gebäude sind daher ein Verdienst von Friedrich Weinbrenner. Gerade durch dieses Erbe kommen den Themen ,Baukultur‘ und ,Städtebauliche Gestalt‘ als identitätsstiftende Merkmale eine besondere Bedeutung zu.“
Wie verträgt sich das Bekenntnis zum Weinbrenner-Stil mit dem Abbruch des Gelben Hauses Hauptstraße 84 und der Anlage eines freien Platzes an dessen Stelle? Die Häuserzeile wird in ihrer Mitte unterbrochen. Die Sparkasse setzt damit die Zerstörung fort, mit der sie 1965 am Ostrand der Zeile begonnen hat, und Gemeinderat und Verwaltung billigen es. Der Gemeinderat hätte es verhindern können, wenn er Rathaus und Häuserzeile durch Beschluss rechtzeitig unter Ensembleschutz gestellt hätte (Denkmalschutzgesetz § 19).
Stattdessen wird die Häuserzeile im Stil des Brutalismus umgestaltet. Er zeichnet sich durch unverputzten Beton, sichtbare Konstruktionen und freiliegende Grundrisse aus und hatte in der Nachkriegszeit seine „Blütezeit”.
Fazit: Ein erhaltenswertes Stadtbild im Zentrum wird nach und nach zerstört, weil Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse es so wollen, und die Stadt Kehl, ein Träger der Sparkasse, es unterstützt. Aber vielleicht verhilft das Erlebnis dem Gemeinderat zu der Einsicht, dass historische städtische Gebäude, die das Bild der Stadt oder einer Ortschaft prägen, nicht verkauft, sondern angemessen gepflegt werden sollten.
